Stromanbieterwechsel

Viele Menschen befürchten immer noch, bei einem Wechsel ihres Stromanbieters große bürokratische Hürden überwinden zu müssen oder sogar einige Zeit völlig ohne Stromversorgung dazustehen. All diesen Skeptikern können wir hier den Wind aus den Segeln nehmen: Die Grundversorgung mit Strom ist in Deutschland gesetzlich geregelt, so dass kein Verbraucher befürchten muss, auch bei einem Wechsel des Anbieters ohne Strom dazustehen. Sie werden also garantiert nahtlos mit Strom versorgt, auch in der Wechselphase.

Da auch die Stromanbieter von den Sorgen und Probleme der Verbraucher wissen, hat es sich mittlerweile eingebürgert, dass sie bei einem Wechsel dem Kunden in der Regel einen besonders guten Service anbieten. Die meisten Stromversorger sehen dabei vor, dass der Kunde lediglich einen neuen Vertrag mit ihnen abschließen muss, um alles andere - auch um die Kündigung des alten Vertrags - kümmert sich der neue Partner. So steht einer unterbrechungsfreien Versorgung mit Strom nichts im Wege.

Betrachten wir das Procedere des Anbieterwechsels doch einmal von der technischen Seite: Hierbei ändert sich grundsätzlich überhaupt nichts. Alle Leitungen und Anschlüsse in Ihrem Haus beziehungsweise in der Wohnung bleiben uneingeschränkt erhalten und werden nicht verändert. Auch der Strom, der aus der Steckdose kommt, ist immer noch derselbe wie vorher. Ein Anbieterwechsel bedeutet von technischer Seite aus lediglich, dass der alte Stromversorger vom neuen Stromversorger für die Bereitstellung seines Netzes eine entsprechende Vergütung erhält. Für Sie als Verbraucher ändert sich dadurch also gar nichts.

Auch im Falle einer Insolvenz eines kleineren Stromanbieters brauchen Sie keine Angst davor zu haben, plötzlich ohne Stromversorgung dazustehen. Bei einem Ausfall der Versorgungsleistungen springt automatisch der führende regionale Stromanbieter ein und wird Sie weiter mit Strom versorgen, dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Jeder Verbraucher erhält also genug Zeit, um sich im Falle eines Falles einen neuen Stromversorger zu suchen. Möchten Sie das nicht, so ist Ihr alter beziehungsweise der regional führende Stromversorger dazu gezwungen, Sie als Kunden zurückzunehmen.

Stromvergleich Tipps


Nehmen Sie sich bitte genug Zeit und prüfen Sie vor einem Wechsel die Tarif- und Vertragsbedingungen genau.


Der Jahresverbrauch wird für die Berechnung des Jahresbeitrags benötigt. Es ist durchaus möglich, dass ein Tarif mit sehr günstigem kWh-Preis teurer ist, als ein auf den ersten Blick nicht so günstiger Tarif. Erst durch die Berücksichtigung aller Nebenkosten kann der individuell beste Stromtarif ermittelt werden.


Paket-Tarife sind sehr günstig. Hier sollte allerdings genau geprüft werden, ob der Jahresverbrauch stabil ist. Starke Schwankungen können dazu führen, dass andere Tarife ein besseres Preis-Leistungsverhältnis haben, denn nicht verbrauchter Strom verfällt am Ende des Bezugsjahres (keine Preiserstattung) und mehr benötigte Kilowattstunden müssen zu einem deutlich höheren Preis nachbezahlt werden. Falls Ihr Jahresverbrauch deutlich schwankt, geben Sie einfach mal den Min- und Maxwert in den Tarifrechner.


Beim Grundversorger beträgt die Kündigungszeit im Regelfall einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats. Dazu kommt die Bearbeitungszeit, so dass ein Wechsel im Regelfall zwischen 6 und 12 Wochen dauert. Bei längerfristigen Verträgen kann ein Wechsel sogar noch deutlich länger dauern, denn die gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen müssen eingehalten werden. Lediglich durch eine nicht vertraglich festgelegte Preisanhebung steht jedem Verbraucher ein Sonder-Kündigungsrecht zu.


Eine Preisgarantie verhindert eine Anhebung des Strompreises bis zum vertraglich festgelegten Termin. Da dem Verbraucher jedoch bei jeder nicht vertraglich festgelegten Preisanhebung ein Sonder-Kündigungsrecht zusteht, kann eine solche Garantie vernachlässigt werden.


Das Kriterium Neukundenbonus berücksichtigen wirkt sich auf den Gesamtpreis und damit auf die Reihenfolge der dargestellten Stromtarife aus. Da der Neukundenbonus nur einmal gewährt wird, wird ein Tarif, der diesen Rabatt beinhaltet, im 2. Bezugsjahr rechnerisch teurer. Je höher der Neukundenbonus, desto teurer wird der Tarif in den Folgejahren.


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