Stromtarife

Wir haben nun schon einiges erfahren über die verschiedene Techniken zur Erzeugung von Strom sowie den Bestandteilen, aus denen sich der Strompreis heute zusammensetzt. Doch nicht nur in diesem Punkten gleicht der Strommarkt inzwischen einer Wissenschaft für sich, sondern auch bei den Tarifmodellen, welche die Hersteller für die Belieferung des Verbrauchers mit Strom anbieten. Es gibt unzählige Normal- und Sondertarife, Tarife für spezielle Verbraucher-oder Berufsgruppen, gewerbliche Tarife, Ökostrom-Tarife und vieles mehr. Wer soll sich da noch auskennen?

Sie müssen allerdings gar nicht zwangsweise alle Tarifmodelle kennen, um einen Überblick über die am Strommarkt angebotenen Liefermodelle und Preise zu erhalten. Viele Stromtarife kommen grundsätzlich für die meisten Verbraucher gar nicht infrage. Daher wollen wir nachfolgend nur die wichtigsten Tarifmodelle aufgreifen und etwas im Detail beleuchten.

Tarife für Privatkunden

Der größte Teil der Verbraucher, die in Deutschland Strom beziehen, tut dies als privater Kunde beziehungsweise Endverbraucher. Für diese große Gruppe der privaten Stromnutzer bieten die Stromversorger zumeist Tarifmodelle an, die sich aus einem Grundpreis sowie einem verbrauchsabhängigen Preis zusammensetzen. Der verbrauchsabhängige Preis wird dabei oft auch als Arbeitspreis bezeichnet. Man kann dies in etwa mit dem Telefonanschluss vergleichen, für den ebenfalls eine monatliche Grundgebühr fällig wird, jedes einzelne Gespräch aber dann nochmals extra berechnet wird (die modernen Flatrates lassen wir hier einmal außer acht).

Bleiben wir zunächst beim Grundpreis. Dieser fällt immer an, völlig unabhängig davon, ob Sie letztendlich Strom verbrauchen oder nicht. Den Grundpreis müssen Sie also auch dann zahlen, wenn Sie über längere Zeit im Urlaub sind und keinerlei Strom im Haus beziehungsweise der Wohnung verbraucht wird. Dieser Grundpreis dient den Stromlieferanten zur Deckung ihrer Unkosten, die sich zum Beispiel aus der Installation von Stromzählern und anderen Messeinrichtungen, den regelmäßigen Kosten für die Ablesungen und so weiter zusammensetzen. Auch das Rechnungs- und Mahnwesen der Stromversorger verursacht Kosten, die über den Grundpreis gedeckt werden sollen.

Nun zum verbrauchsabhängigen Preis: Diese Arbeitspreis wird grundsätzlich nur dann berechnet, wenn der Kunde die gelieferte elektrische Energie auch nutzt. Eine Flatrate, wie es mittlerweile vielfach bei Telefonanschlüssen der Fall ist, gibt es hier jedoch nicht. Der Arbeitspreis muss grundsätzlich pro verbrauchter Kilowattstunde Strom bezahlt werden. Das bedeutet konkret: Der Stromlieferant legt im Vertrag mit dem Verbraucher einen Preis pro Kilowattstunde fest, der dann mit den verbrauchten Kilowattstunden multipliziert wird. Als Ergebnis ergibt sich der zu zahlende Arbeitspreis.

Bei der Zahlungsweise verhält es sich grundsätzlich so, dass der Verbraucher zumeist einen monatlichen Pauschalbetrag, da sich aus Grundpreis und vorausberechnetem Arbeitspreis zusammensetzt, zahlen muss. Am Ende des Jahres wird dann abgerechnet. Hat der Kunde weniger Strom verbraucht, erhält er die zu viel gezahlten Beträge vom Stromversorger zurück, hat er weniger verbraucht, muss er nachzahlen.

Darüber hinaus bieten viele Stromversorger spezielle Stromtarife für gewerbliche Kunden beziehungsweise für Gewerbebetriebe an. Da diese auf die meisten Verbraucher nicht zutreffen, wollen wir sie hier nur kurz anschneiden. Die Tarife für gewerbliche Kunden sind grundsätzlich in ihrer Berechnung mit denen für private Verbraucher identisch, lediglich für Großgewerbebetriebe können in der Regel individuelle Preise mit dem Stromversorger ausgehandelt werden.

Stromvergleich Tipps


Nehmen Sie sich bitte genug Zeit und prüfen Sie vor einem Wechsel die Tarif- und Vertragsbedingungen genau.


Der Jahresverbrauch wird für die Berechnung des Jahresbeitrags benötigt. Es ist durchaus möglich, dass ein Tarif mit sehr günstigem kWh-Preis teurer ist, als ein auf den ersten Blick nicht so günstiger Tarif. Erst durch die Berücksichtigung aller Nebenkosten kann der individuell beste Stromtarif ermittelt werden.


Paket-Tarife sind sehr günstig. Hier sollte allerdings genau geprüft werden, ob der Jahresverbrauch stabil ist. Starke Schwankungen können dazu führen, dass andere Tarife ein besseres Preis-Leistungsverhältnis haben, denn nicht verbrauchter Strom verfällt am Ende des Bezugsjahres (keine Preiserstattung) und mehr benötigte Kilowattstunden müssen zu einem deutlich höheren Preis nachbezahlt werden. Falls Ihr Jahresverbrauch deutlich schwankt, geben Sie einfach mal den Min- und Maxwert in den Tarifrechner.


Beim Grundversorger beträgt die Kündigungszeit im Regelfall einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats. Dazu kommt die Bearbeitungszeit, so dass ein Wechsel im Regelfall zwischen 6 und 12 Wochen dauert. Bei längerfristigen Verträgen kann ein Wechsel sogar noch deutlich länger dauern, denn die gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen müssen eingehalten werden. Lediglich durch eine nicht vertraglich festgelegte Preisanhebung steht jedem Verbraucher ein Sonder-Kündigungsrecht zu.


Eine Preisgarantie verhindert eine Anhebung des Strompreises bis zum vertraglich festgelegten Termin. Da dem Verbraucher jedoch bei jeder nicht vertraglich festgelegten Preisanhebung ein Sonder-Kündigungsrecht zusteht, kann eine solche Garantie vernachlässigt werden.


Das Kriterium Neukundenbonus berücksichtigen wirkt sich auf den Gesamtpreis und damit auf die Reihenfolge der dargestellten Stromtarife aus. Da der Neukundenbonus nur einmal gewährt wird, wird ein Tarif, der diesen Rabatt beinhaltet, im 2. Bezugsjahr rechnerisch teurer. Je höher der Neukundenbonus, desto teurer wird der Tarif in den Folgejahren.


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