Wissenswertes zum Strompreis

Da Strom kein in physischer Form vorhandener Stoff auf unserer Erde ist, führt die Bezeichnung "Strompreis" den Verbraucher eigentlich in die Irre. Er zahlt nicht für den Strom an sich, sondern für dessen Erzeugung und Lieferung. Doch auch diese Kosten machen nur etwa ein Viertel des Strompreises aus, den der Verbraucher letztendlich zu bezahlen hat. Ein noch etwas größerer Anteil (circa 35%) wird für die Nutzung des Stromnetzes fällig.

Dazu muss man wissen: Es gibt in Deutschland grundsätzlich nur ein Stromnetz, dass sich alle Stromanbieter untereinander teilen. Wenn ein Anbieter dieses Stromnetz für die Lieferung seines Stroms an die Kunden nutzt, muss er dafür eine Gebühr an den Netzinhaber bezahlen. Dieser vermietet also quasi sein Stromnetz, wofür rund 35% des Strom-Endpreises, den der Verbraucher zu zahlen hat, anfallen.

Addiert man beide Werte, so sind wir mittlerweile bei 60% des Gesamtpreises für die Stromlieferung angelangt. Es fehlen also immer noch 40%. Wofür könnten diese Kosten anfallen? Antwort: Bei diesen 40% handelt es sich um die Stromnebenkosten. Ein größerer Teil der Nebenkosten besteht wiederum aus der in Deutschland so verhassten Ökosteuer, welche die Regierung zur Förderung und Durchsetzung von klimapolitischen Zielen vor einigen Jahren eingeführt hat. Nicht eingerechnet in den Strom-Endpreis und damit auch ein Teil der noch fehlenden 40% ist die Mehrwertsteuer, die hierzulande seit 2007 19% beträgt. Auch sie ist im Strompreis enthalten.

Noch einmal zurück zur Ökosteuer: Das eigentliche Ziel dieser relativ neuen Steuerform - die Klimapolitik voranzutreiben und damit dafür zu sorgen, den Planeten Erde auf lange Sicht zu schützen - ist durchaus lobenswert, zu kritisieren ist allerdings, was die Bundesregierung letztendlich aus diesem Ziel gemacht hat. So wird die Ökosteuer heute kaum noch ihrem eigentlichen Zweck zugeführt, vielmehr dient sie zum Stopfen von Kapitallöchern in vielen anderen Bereichen, zum Beispiel bei den Renten.

Als wäre die Ökosteuer noch nicht genug, sind auf den Strompreis zusätzlich weitere Steuern und Abgaben zu zahlen. Sie dienen beispielsweise der Entwicklung und Förderung alternativer Energien in Deutschland. Eine diese Abgaben ist die EEG-Umlage, wobei das Kürzel EEG hier für "Erneuerbare Energiengesetz" steht. Mit der Zahlung eines Teils des Strompreises soll durch diese Umlage die Erzeugung und der Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland und auch weltweit gefördert werden. Ganz ähnlich verhält es sich auch mit der so genannten KWK-Umlage, für die ebenfalls ein kleiner Teil jeder Kilowattstunde Strom, die der Verbraucher bezahlen muss, anfällt. Auch diese Umlage dient grundsätzlich zur Förderung und Entwicklung neuer Energieerzeugungstechniken, hier insbesondere nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Prinzip. Das beste Beispiel für die Anwendung dieser Technik sind die in Deutschland immer öfter zu findenden Biogasanlagen.

Stromvergleich Tipps


Nehmen Sie sich bitte genug Zeit und prüfen Sie vor einem Wechsel die Tarif- und Vertragsbedingungen genau.


Der Jahresverbrauch wird für die Berechnung des Jahresbeitrags benötigt. Es ist durchaus möglich, dass ein Tarif mit sehr günstigem kWh-Preis teurer ist, als ein auf den ersten Blick nicht so günstiger Tarif. Erst durch die Berücksichtigung aller Nebenkosten kann der individuell beste Stromtarif ermittelt werden.


Paket-Tarife sind sehr günstig. Hier sollte allerdings genau geprüft werden, ob der Jahresverbrauch stabil ist. Starke Schwankungen können dazu führen, dass andere Tarife ein besseres Preis-Leistungsverhältnis haben, denn nicht verbrauchter Strom verfällt am Ende des Bezugsjahres (keine Preiserstattung) und mehr benötigte Kilowattstunden müssen zu einem deutlich höheren Preis nachbezahlt werden. Falls Ihr Jahresverbrauch deutlich schwankt, geben Sie einfach mal den Min- und Maxwert in den Tarifrechner.


Beim Grundversorger beträgt die Kündigungszeit im Regelfall einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats. Dazu kommt die Bearbeitungszeit, so dass ein Wechsel im Regelfall zwischen 6 und 12 Wochen dauert. Bei längerfristigen Verträgen kann ein Wechsel sogar noch deutlich länger dauern, denn die gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen müssen eingehalten werden. Lediglich durch eine nicht vertraglich festgelegte Preisanhebung steht jedem Verbraucher ein Sonder-Kündigungsrecht zu.


Eine Preisgarantie verhindert eine Anhebung des Strompreises bis zum vertraglich festgelegten Termin. Da dem Verbraucher jedoch bei jeder nicht vertraglich festgelegten Preisanhebung ein Sonder-Kündigungsrecht zusteht, kann eine solche Garantie vernachlässigt werden.


Das Kriterium Neukundenbonus berücksichtigen wirkt sich auf den Gesamtpreis und damit auf die Reihenfolge der dargestellten Stromtarife aus. Da der Neukundenbonus nur einmal gewährt wird, wird ein Tarif, der diesen Rabatt beinhaltet, im 2. Bezugsjahr rechnerisch teurer. Je höher der Neukundenbonus, desto teurer wird der Tarif in den Folgejahren.


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